
Neues Logo für EU-Bio-Produkte Ab Juli 2010 müssen alle biologischen Erzeugnisse innerhalb der Europäischen Union mit dem Sieger-Logo des EU-Bio-Logo-Wettbewerbs gekennzeichnet werden. 63 Prozent der Online-Abstimmer haben sich für ein weißes Blatt aus Sternen auf grünem Hintergrund entschieden.
Nähere Informationen und das aktuelle Logo finden Sie hier.
Ziele und Perspektiven europäischer Regulierung
Im Juni 2007 fand in Köln das 19. Medienforum NRW statt und Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, referierte über Ihre Ziele und Perspektiven europäischer Regulierung :
"Ich bin grundsätzlich gegen Werbeverbote. Solange ich Medienkommissarin bin, wird es keine weiteren Werbeverbote aus Brüssel geben."
Lesen Sie mehr über den Beitrag. Lesen Sie mehr über die Rede von Viviane Reding.
Kampagne zur Europawahl 2009 von deutscher Agentur "Scholz & Friends"
Die diesjährige Europawahl, die vom Donnerstag (4. Juni) bis Sonntag (7. Juni) europaweit durchgeführt wird, wird von der deutschen Agentur "Scholz & Friends" begleitet. Ziel der Kampagne ist es die EU-weite wahlberechtigte Bevölkerung (ca. 375 Mio) zum Wählen zu motivieren. Lutz Meyer, Gründer von "Scholz & Friends" meinte, dass es bisher noch keine Kampagne dieser Art gab - es handle sich um eine komplett neue Aktion, die eine große Herausforderung darstelle.
Grundsätzlich werden verschiedene Sujets geschaffen, die von den Mitgliedsländern individuell nach ihren Prioritäten und Länderspezifika ausgesucht und verbreitet werden. Quelle: Financial Times
ALKOHOL
EU: Alkohol-Strategie
Am 24. Oktober 2006 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung "EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden" veröffentlicht. Grundsätzlich geht es in diesem Papier um die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Alkoholkonsums (und nicht um das Produkt selbst). In diesem Strategiedokument ist die Rede davon, dass die Kommission keine Alkohol-Werbeverbote ins Auge fasst. Bezug wurde explizit auf die kommerzielle Kommunikation der Hersteller alkoholhaltiger Getränke genommen, bei denen laut Bericht Handlungsbedarf wegen „unverantwortlicher Marketingaktivitäten“ besteht. Helfen soll die Etablierung eines EU-weiten Verhaltenkodexes.
Standpunkt des EU-Parlaments
Am 5. September 2007 hat das Europäische Parlament die Entschließung zu der EU-Alkohol-Strategie angenommen. Abgelehnt wurde allerdings die Idee europaweit Warnhinweise – angelehnt an die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln – hinzuzufügen, um auf die Gefahren des Alkoholkonsums hinzuweisen. Verlangt wird hingegen eine Studie über die Effektivität einer verpflichtenden Kennzeichnung bis 31. Dezember 2009, um anschließend Schlüsse daraus ziehen zu können.
Weiters wurde über ein EU-weites Werbeverbot für alkoholhaltige Getränke in TV zwischen 6 Uhr und 21 Uhr abgestimmt, welches allerdings von der Mehrheit abgelehnt wurde.
Abschließend deponierten die Parlamentarier, dass Industrie und Medien sich freiwillig dazu verpflichten sollten, zu gewissen Uhrzeiten auf Alkoholwerbung in TV zu verzichten und darüber hinaus Jugendliche nicht als Zielgruppe für Werbezwecke zu verwenden. Sollten diese Forderungen nicht berücksichtigt werden, ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie hat sich die Mehrheit der Abgeordneten am 16. Jänner 2008 allerdings sehr wohl für ein TV-Werbeverbot zwischen 6 Uhr und 21 Uhr, für ein strengeres Regelwerk von Sportsponsoring und Alkohol und ein Werbeverbot für alkoholische Erzeugnisse mit auf Kindern ausgerichteten Inhalten, ausgesprochen (Punkt 167.c.). Zwar geht es hier nicht konkret um ein Gesetzgebungsverfahren, die Weiterentwicklung der Kinderrechtsstrategie der Kommission könnte aber die Anregungen des EU-Parlaments aufgreifen.
Das Europäische-Forum "Alkohol und Gesundheit"
Das Europäische-Forum „Alkohol und Gesundheit“ (European Alcohol and Health Forum) wurde zur Umsetzung des Alkohol-Strategiepapiers gegründet, um die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Alkohol zu verringern (Charter establishing the European Alcohol and Health Forum).
Es sind zwei Arbeitsgruppen (Task Force) zu Jugend und Alkohol auf der einen Seite und zu „kommerzielle Kommunikation“ auf der anderen Seite gegründet worden, um eine bestmögliche Entwicklung zu gewährleisten. Um Forum- und/oder Arbeitsgruppenmitglied zu werden, muss eine Verpflichtung von den Vertretern der Wirtschaft und den NGOs abgegeben werden und eine Zustimmung darüber, dass man sich mit der Verringerung alkoholbedingter Schäden befasst. Seit Februar 2008 sind 78 Verpflichtungen (Overview of commitments) eingegangen.
Der Fachverband Werbung hat gemeinsam mit seinen europäischen Verbänden erzielt, dass die Etablierung eines EU-weiten Verhaltenkodexes aus dem Regelwerk des Alkoholforums gelöscht wurde.
25. September 2008

Workshop "Alkohol und Werbung", Wien
Startschuss für verantwortungsvolles Werben mit hochkarätiger Unterstützung aus Brüssel
Drössler: „Österreich mit Pionierrolle und Vorbildwirkung in Sachen Alkoholwerbung in Europa“ - Richtlinien einhalten oder Werbeverbote drohen | Donnerstag, 25.09.2008
Lesen Sie mehr in der aktuellen Pressemeldung.
Die Präsentationsunterlagen zur Hintergrundinformation exklusiv für Sie:
Workshop 250908_Part I
Workshop 250908_Part II
NEWS 17. April 2008
Die Europäische Kommission hat die Vertreter der europäischen Industrie-, Gesundheit-, Konsumentenschützer- und der Werbewirtschaft am 17. April 2008 zu einem öffentlichen Hearing und Meinungsaustausch in Brüssel eingeladen.
Die neue Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou hat sich erfreut über die freiwilligen Verpflichtungen der Industrie im Forum gezeigt. Es bedarf ihrer Meinung nach allerdings mehr als diese "Commitments" auszusprechen (“committing to action is one thing and delivering another”). Vassiliou fordert weiterhin, dass die Alkoholindustrie ihre Produkte verantwortlich und nicht direkt an Kinder und Jugendliche richtet.
Als nachgefragt wurde, ob die Kommission einen Entwurf zur Reduzierung alkoholbedingter Schäden plant (sprich ein neues rechtliches Regelwerk, das Werbung einschränken könnte), wurde erklärt, dass jetzt einmal den Forum-Stakeholdern die Chance der Selbstregulierung gegeben wird.
Den Gesamtüberblick über das Meeting finden sie hier. Folgende Präsentationen wurden im Rahmen des Forums vorgetragen.
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Alcohol and Health – the EU Strategy, R. Madelin (DG SANCO)
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The role of WHO at European and Global level, M. Renström (Management of Substance Abuse, Department of Mental Health and Substance Abuse, WHO Europe, Geneva)
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A six Municipality prevention trial to reduce alcohol and drugs related problems 2003-2006, C. Rehman (Mobilisering mot narkotika (Swedish National Drug Policy Coordinator)
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Recent developments in German Alcohol Policy, T. Holzer (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung)
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Marketing Communication Task Force: Chair's report on workshop held in Brussels on 4-5 March 2008, R. Madelin (DG SANCO)
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Task Force on Youth Related aspects of alcohol, M. Hübel (DG SANCO)
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Overview of Forum Members’ Commitments, M. Hübel (DG SANCO)
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The Alcohol Policy Youth Network (APYN), N.A. Rodriguez McCullough (European Youth Forum)
Für die Werbebranche relevante Informationen:
ad 1.: Im Rahmen einer Eurobarometerstudie haben 77 % der befragten Bürger angegeben, dass sie Warnhinweise auf Alkoholflaschen befürworten. Auch haben sich 76 % für ein Alkoholwerbeverbot an Jungendliche und Kinder ausgesprochen.
ad 4.: Die deutsche Drogenbeauftragte vertritt den Standpunkt, dass das deutsche Selbstregulierungssystem sehr schwach sei und daran noch sehr stark gearbeitet werden muss. Ein proaktives Monitoring von Alkoholwerbung ist auch einer ihrer Vorschläge.
ad 5.: Die Task Force Marketing Communication stellt ihren Standpunkt und Empfehlungen vor.
ad 7.: 53 % der Commitment kommt aus der Alkoholindustrie, 5 % machen der Werbe-, Marketing und Sponsoringbereich aus.
Zeitplan: Das nächste Forum Meeting findet im November statt. Die Task force on marketing communication wird sich entweder noch vor oder nach der Sommerpause treffen.
Arzneimittel
10. April 2009
Arzneimittel und Partienteninformation: Richtlinie wird nicht vor Sommer angenommen
Der parlamentarische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde gebeten eine Meinung zur Richtlinie "Information über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel" zu verfassen. Diese Meinung wird noch im Rahmen der letzten Sitzungen des Europäischen Parlaments besprochen. Erst dann wird das Europäische Parlament seine Entscheidung fällen.
Nähere Informationen finden Sie im folgenden EU-Dokument. Nähere Informationen zum Status quo finden Sie hier.
10. Dezember 2008
Gesetzesentwurf für Arzneimittel und Werbung von Kommission veröffentlicht
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz hat der Europäische Kommissar Günter Verheugen den Gesetzesentwurf für sichere, innovative und erschwingliche Arzneimittel präsentiert.
Darin enthalten sind unter anderem Vorschläge über die Bereitstellung von hochwertigen, für die Bevölkerung leicht zugänglichen Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Es geht grundsätzlich darum, dass die Veröffentlichung von Produktinformationen für verschreibungspflichtige Medikamente in bestimmten Printmedien und im Onlinebereich erlaubt sind. Welche genauen "gesundheitsbezogenen" Printmedien und welche Bereiche im Internet damit gemeint sind, diese Kompetenz soll an die Mitgliedsstaaten übertragen werden.
Ganz klar geht hervor, dass "Massenmedien" weiterhin nur Werbung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente machen dürfen.
Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung.
27. November 2008
Arzneimittel und Kommunikation: EU Entwurfsvorschlag verschoben
Die Novellierung der Arzneimittelregulierung wird schon seit geraumer Zeit gefordert. Die Veröffentlichung des Entwurfs von Günter Verheugen, Kommissar für Industrie, war für 26. November 2008 vorgesehen. Der Termin wurde verschoben - Berichten der Generaldirektion zur Folge ist noch bis Ende des Jahres mit dem Entwurfsvorschlag zu rechnen.
Vorab kann man sagen, dass Werbung von Arzneimitteln nach wie vor verboten sein soll.
--> Allerdings soll den Firmen erlaubt werden Informationen über das Produkt, den Preis und über die Behandlungsmethoden bekannt zu machen.
Die Mitgliedsstaaten werden laut Kommission aufgefordert diese "erweiterten" Informationen zu „überwachen“ und gegebenenfalls zu sanktionieren.
AUTOMOBIL
Dezember 2009
EU: Neue Reifenkennzeichnungsverordnung bestätigt
Nachdem sich Rat und Parlament letzte Woche auf einen Kompromisstext zur neuen Kennzeichnungsverordnung für Autoreifen geeinigt haben, hat das Parlament diesen nun formell bestätigt.
Auf Reifen entfallen 20 bis 30 Prozent des gesamten Kraftstoffverbrauches eines Fahrzeugs. Die Reifenkennzeichnungsverordnung legt daher fest, dass Reifen, ähnlich den Energieklassen von Haushaltsgeräten, in Effizienzklassen eingeteilt werden. Alle Reifen, die nach dem 1. November 2012 verkauft werden, müssen nach ihrer Treibstoffeffizienz, Haftung bei Nässe und Lärmerzeugung klassifiziert und gekennzeichnet werden. Dadurch wird der Kunde über Umwelt- und Sicherheitseigenschaften des Produktes informiert. Ausnahmen bilden runderneuerte Reifen, professionelle Geländereifen und Rennreifen.
Neu produzierte Reifen müssen bereits ab dem 1. Juli 2012 durch Aufkleber oder Zusatzinformationen gekennzeichnet sein, bevor sie in die Verkaufs- und Werkstätten geliefert werden. Auch müssen die Konsumenten vor dem Reifenkauf über die entsprechenden Energieklassen informiert werden.
3. November 2008

Europäische Kommission stoppt aktuelle Gespräche zu Autowerbung
Die Gespräche über einen Entwurf der Kennzeichnung von CO2-Emissionen und über Treibstoffeffizienz bei Autowerbung sind vorerst auf Eis gelegt worden. Anderen Themen wird in der Generaldirektion Umwelt momentan Vorrang gegeben.
25. September 2008
Umfrage in Deutschland: Wie viel Information bei Autowerbung
In Deutschland wurde eine Umfrage des Gesamtverbandes Kommunikationsagenturen (GWA) und dem ADAC zu Werbung und Information bei Automobilen durchgeführt.
Demnach wünschen sich 70 Prozent der deutschen Autofahrer mehr umweltrelevante Informationen, die jedoch nicht explizit in der Werbung vorkommen muss. Die Resultate der Umfrage widersprechen den aktuellen Forderungen der EU, die den Informationsgehalt bei Autowerbung erhöhen möchte.
Diese "umstrittenen" Zusatzinformationen sollen laut Umfrage vorwiegend in Broschüren, Prospekten oder auf den Internetseiten der Hersteller ausgewiesen werden.
Die Presseaussendung des GWA finden Sie hier. Die Resultate der Umfrage finden Sie hier.
24. April 2008

Green Week - Auto und Werbung in Diskussion
Im Rahmen der Green Week 2008(http://ec.europa.eu/environment/greenweek/home.html), die von 3. Juni bis 6. Juni 2008 in Brüssel stattfindet, befasst sich ein eigender Block mit Marktkommunikation in Zusammenhang mit Autos und ihren Kaufentscheidungen.
Dominic Lyle, Generaldirektor des europäischen Dachverbandes EACA, wird vor der Kommission die Werbebranche vertreten.
Der Fachverband wird Anfang Juni aktuell davon berichten.
16. Februar 2008

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Ergebnisse der Überprüfung der Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“
Im 3.9 wird auf die freiwillige Verpflichtung zu einem EU-weiten Verhaltenkodex für die Vermarktung von Autos und die entsprechende Werbung, der auf die Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster ausgerichtet ist, eingegangen.
Im 5.8 macht der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss darauf aufmerksam, dass er mit der von der Kommission vorgeschlagenen Harmonisierung der bisher bestehenden Verhaltenkodizes in den europäischen Ländern einverstanden ist.
Lesen Sie hier die Stellungnahme im Detail.
GESUNDHEIT
Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa
Am 30. Mai 2007 präsentierte Gesundheitskommissar Markos Kyprianou die offizielle Version des Weißbuches "Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa". Der Zweck dahinter ist ein integriertes Konzept der EU darzustellen, das dazu beiträgt, Erkrankungen aufgrund ungesunder Ernährung, Übergewicht und Adipositas zu verringern.
Relevanz für die Kommunikationsbranche:
Auf Seite 12 des Weißbuches ist vermerkt, dass die Kommission daran arbeite "bessere Regeln für Werbung und Marketing zu fördern, die zumindest die Benchmarks der Europäischen Allianz für Normen in der Werbewirtschaft in allen Mitgliedstaaten erfüllen. In diesem Zusammenhang sehen neue Bestimmungen in der RIchtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor, dass die Mitgliedstaaten die Ko- und Selbstregulierung, die von den Stakeholdern akzeptiert wird, auf nationaler Ebene fördern".
Da die Kapazitäten des Vorhandenseins von Systemen zur Überwachung der Entwicklung und Einhaltung vereinbarter Kodizes in der EU sehr unterschiedlich sind, müssen in den Mitgliedstaaten Systeme zur Selbstregulierung gestärkt werden. Eine Ausrichtung an dem Modell der Kommission für vorbildliche Verfahren ist wünschenswert.
Die Plattform soll dabei als Forum für die Überwachung des Ansatzes auf nationaler und untergeordneten Ebenen, von den Lebensmittekerzeugern bis zu den Einzelhändlern und dem Sektor der kommerziellen Kommunikation.
Lesen Sie hier die Finalversion des Weißbuches:
Ernährung, Übergewicht, Adipositas
9. September 2009
Monitoring Report des "EU Pledge" vom Dezember 2007: Nahrungsmittel- und Getränke verpflichten sich Werbung für Kinder zu ändern
Am 9. September 2009 wurde der Monitoring Report "Compliance und Resultate" zum EU Pledge präsentiert: Elf große Nahrungsmittel- und Getränke Unternehmen haben am 11. Dezember 2007 ihre neue verbindliche Zugangsweise zur Werbung, die sich an Kinder richtet, in Brüssel vorgestellt. Zu diesen Unternehmen zählen: Burger King, Coca-Cola, Groupe Danone, Ferrero, General Mills, Kellogg, Kraft, Mars, Nestlé, PepsiCo und Unilever, die mehr als 50 Prozent des gesamten Nahrungsmittel- und Getränkewerbemarktes ausmachen.
Die Werbeverpflichtungen wurden in Frankreich, Deutschland, Irland, Polen und Spanien Anfang 2009 mit dem Jahr 2005 verglichen. Die Schulverpflichtungen wurden in Finnland, Ungarn, Niederlande und Portugal im März und April 2009 kontrolliert.
Grundsätzlich weist der Report eine sehr hohe Compliance-Rate mit den auferlegten Verpflichtungen im Rahmen des EU Pledges auf. Zusammenfassend kann man sagen:
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99,8 Prozent Compliance mit TV-Werbe-Verpflichtungen (--> keine Werbung während und um TV-Programme, die sich mehr als 50 Prozent an Kinder unter 12 Jahren richten)
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100 Prozent Compliance mit Print und Online-Werbe-Verpflichtungen
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93 Prozent weniger Werbung für Produkte, die nicht die Ernährungskriterien des Unternehmens in den Programmen, die sich mehrheitlich an Kinder richten, erfüllen
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61 Prozent weniger Werbung von Produkten dieser Unternehmen in Programmen, die sich mehrheitlich an Kinder richten
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grundsätzlich 30 Prozent weniger Werbung von Produkten dieser Unternehmen (in allen Programmen, die sich an alle richten)
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93 Prozent Compliance mit den Schulverpflichtungen (schools commitment)
Weitere Informationen finden Sie hier.
27. Mai 2008

Weißbuch "Adipositas" mit neuen Änderungen
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittel hat am 19. Dezember 2007 einen Bericht über das Weißbuch zu Ernährung, Übergewicht, Adipositas verfasst.
Bis Ende Mai 2008 sind über 300 Änderungen eingegangen, allerdings sind keine überraschenden, neuen Elemente, die von der Audiovisuellen Medien Service Richtlinie oder der EU Platform for Diet, Physical Activity and Health abgedeckt werden, dazu gekommen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Selbstregulierung wird als wichtiges Instrument gegen den Kampf von Fettleibigkeit gesehen - unabhängige Kontrollen (Monitoring) sind jedoch unerlässlich
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Selbstregulierungsmaßnahmen müssen alle Formen des Marketings im Internet und auch alle anderen Medien umfassen
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Die Industrie soll speziell bei Werbung, die sich an Kinder richtet, gerade bei HFSS-Produkten (high in fat, salt and sugar) besonders Acht geben. Auch die neuen Formen der Marktkommunikation wie Online Spiele, Pop-ups oder SMS sollen Rücksicht nehmen.
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Der Vorschlag, ab 21.00 keine Kinderwerbung mehr zu senden, wurde abgelehnt.
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Über Sponsorship und Werbung für HFSS-Produkte in Schulen sollen die Schulenbehörden entscheiden
Zeitplan Die Abstimmung im Plenum ist für 2. September 2008 vorgesehen.
Grundsätzliche Anmerkungen
Der Bericht ist unverbindlich und hat in dem Sinne keine direkten Auswirkungen. Er reflektiert allerdings sehr wohl die aktuelle Stimmungslage des Europäischen Parlaments.
Lesen Sie hier die Vollversion der Pressemitteilung.
15. März 2008
Konsumentenschützer fordern weltweite Werbeverbote für HFSS-Nahrungsmittel
Am 15. März 2008 haben die Consumers International (CI), die International Obesity Task Force (IOTF) und die International Association for the Study of Obesity (IASO) Empfehlungen für einen Kodex für an Kinder gerichtetes Marketing für Nahrungsmittel und nicht alkoholische Getränke veröffentlicht. Dieser Vorschlag wurde der WHO (Weltgesundheitsorganisation) vorgelegt.
Die Empfehlungen setzen ein Marketingverbot von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt für Kinder unter 16 Jahren zum Ziel. Es wird folgendes gefordert:
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Verbot von Radio und TV-Werbung von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt zwischen 6 Uhr und 21 Uhr
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Kein Marketing von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt in den neuen Medien (Websites, soziale Plattformen, SMS, etc.)
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Keine Werbung von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt in Schulen
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Keine Werbegeschenke in Zusammenhang mit Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt
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Persönlichkeiten, Comic-Figuren sollen nicht mit Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt in Zusammenhang gebracht werden
Gleichzeitig wurde eine neue Kampagne mit der Website www.junkfoodgeneration.org gestartet.
Finden Sie hier die Vollversion der Empfehlungen:
Recommendations for an International Code of Marketing of Foods and Non-Alcoholic beverages to Children (Englisch) (pdf | 440 kB)
Lesen Sie hier die Presseaussendung der internationalen Konsumentenschützer.
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ist der Meinung, dass das HFSS-Werbeverbot nicht das passende Instrument für die Beseitigung gesellschaftlicher Probleme ist. Der Fachverband setzt sich weiterhin für eine effekive Selbstregulierung ein und befürwortet keine weiteren potenziellen Restriktionen.
25. Februar 2008
Expertenmeinung über "Werbe- und Marketingpraktiken in Zusammenhang mit Fettleibigkeit von Kindern"
Die Autoren des Expertenpapiers, das für den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments verfasst wurde, sind Christine Guittard (Senior Consultant Nutrition, Scientific & Regulatory Affairs France) und Kristina Sjölin (National Food Administration Sweden).
1. Guittard: "There are promotional effects at brand level distinct from product category level but the evidence for promotional effects at the level of or overall diet is thin at best."
Im ersten Teil konstatiert Guittard, dass Fettleibigkeit von Kindern eine komplexe Materie mit verschiedenen Ursachen ist. Sie konzentriert sich in diesem Expertenpapier besonders auf TV-Werbung und HFSS (high in fat, salt and sugar) Produkte. Nach Untersuchungen diverser Studien kommt Guittard zu dem Schluss, dass TV-Werbung nur geringe direkte Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpräferenzen von Kindern hat. Werbung beeinflusst hingegen vor allem die Marke für die sich Kinder entscheiden.
Bei Vergleichen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, wo verschiedene TV-Werberegelungen vorherrschen, lässt sich nicht feststellen, dass Werbeverbote die Fettleibigkeitsraten einer Landesbevölkerung beeinflussen. Guittard ist der Meinung, dass Werbung ein "bequemer" Sündenbock ist, Werbeverbote aber nicht die "Wunderwaffe" für die Fettleibigkeitsprobleme der heutigen Gesellschaft sind.
Abschließend macht sie darauf aufmerksam, dass nur ein multidisziplinärer Zugang die Lösung der Probleme der Wohlstandsgesellschaft sein kann.
2. Sjölin: "Marketing has shifted what is « normal to be consumed»."
Sjölin erläutert ihre Sichtweise im zweiten Teil des Expertenpapiers. Ihrer Meinung nach sollte der Zugang zu dem, was wir heutzutage als "normal" (in Bezug auf Essen) empfinden, geändert werden. Sie ist der Ansicht, dass es einen wahrscheinlichen Zusammengang zwischen Marketing und einem erhöhtem Fettleibigkeitsrisiko gibt. Ein alleiniges TV-Werbeverbot würde allerdings nicht ausschließlich helfen, schließlich gäbe es auch viele andere Möglichkeiten/Kanäle Kinder zu erreichen.
Gerne verweisen wir auf die Briefing Notes der Experten (Englisch) zum Grünpapier der Kommission "Healthy Diets and Physical Activities" aus dem Mai 2006:
8. Februar 2008
Studie "Die Auswirkungen der Werbung und Marketing Praktiken auf die Fettleibigkeit von Kindern"
Eine Studie über die Auswirkungen der Werbung und Marketing Praktiken auf die Fettleibigkeit von Kindern wurde am 8. Februar 2008 dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments vorgestellt.
Ausgegangen wurde bei der Studie von dem Standpunkt, dass viele verschiedene Faktoren die Fettleibigkeits-Epidemie beeinflussen, Lebensmittelwerbung jedoch aber einen erheblichen Faktor darstellt.
Kurzüberblick:
Die Forscher sind der Meinung, dass eine signifikante Korrelation zwischen der Prävalenz von Fettleibigkeit und der Werbung von energiehaltigen Produkten, hingegen eine nicht so starke Bindung zwischen Werbung und gesunden Nahrungsmitteln existiert.
Sie schlagen vor, dass Werbetreibende ihre beeinflussenden Kommunikationsinstrumente für ein positives Verhalten gesunden Nahrungsmitteln gegenüber einsetzen sollen.
Außerdem setzen sich die Forscher für eine Begriffsabklärung und -abgrenzung von ungesunden Lebensmitteln ein.
Lesen Sie hier die ganze Studie (Englisch).
11. Dezember 2007
Nahrungsmittel- und Getränke Unternehmen verpflichten sich Werbung für Kinder zu ändern.
Elf große Nahrungsmittel- und Getränke Unternehmen haben am 11. Dezember 2007 ihre neue verbindliche Zugangsweise zur Werbung, die sich an Kinder richtet, in Brüssel vorgestellt. Zu diesen Unternehmen zählen: Burger King, Coca-Cola, Groupe Danone, Ferrero, General Mills, Kellogg, Kraft, Mars, Nestlé, PepsiCo und Unilever, die mehr als 50 Prozent des gesamten Nahrungsmittel- und Getränkewerbemarktes ausmachen.
Im Rahmen des EU-Pledge Programmes haben sich die Konzerne darüber geeinigt bis Ende 2008 freiwillige Maßnahmen je nach Unternehmen zu implementieren, die die folgende Minimalkriterien erfüllen:
- Keine Produkt-Werbemaßnahmen in TV, Print und Internet, die sich an Kinder unter 12 Jahre richten (mit Ausnahme von Produkten, die internationale Ernährungsrichtlinien berücksichtigen)
- Keine Kommunikation von Produkten in Schulen (außer die Schuldirektion erlaubt es für Bildungszwecke).
Diese freiwilligen Maßnahmen sind die „Antworten“ auf die Anregungen des Gesundheitskommissars Markos Kyprianou, der im Rahmen der EU Plattform Ernährung, physische Aktivitäten und Gesundheit aktiv gegen das Problem der Fettleibigkeit kämpft.
Hier finden Sie die Presseaussendung im Original:
Presseaussendung 11.12.2007 (englisch) (pdf | 48 kB)
KINDER
24. April 2008

Neue Website zum Schutz vor Gefahren für Kindern im Internet
Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit führenden Unternehmen der Internet- und Telekommunikationsbranche eine neue Website ins Leben gerufen, die auf Gefahren im Internet aufmerksam machen soll. Lehrern soll damit ein "Tool" zur Verfügung gestellt werden, um Kinder für das Internet und die Mobiltelefonie zu sensibilisieren. Das Bewusstsein für Sicherheit im Internet soll grundsätzlich gestärkt werden.
Die neue Website lautet www.teachtoday.eu.
Weitere Informationen finden Sie hier.
16. Jänner 2008
Entschließung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie
Auf Werbung wird in folgenden Punkten Bezug genommen:
63. wünscht sich zum Schutz der Kinderrechte die Schaffung eines angemessenen, effektiven und verhältnismäßigen Regelungssystems mit Dialog, das für Provider, Medien (öffentliche und private Fernsehkanäle, Werbung, Presse, Videospiele, Mobiltelefone und Internet) und die Industrie gelten sollte, um unter anderem die Übertragung kindergefährdender Bilder und Inhalte (einschließlich Cyberbullying) und den Verkauf von Videospielen mit gewalttätigem Inhalt zu verbieten, da diese zur Gewalt und zum Sexismus anstiften und deshalb für die psychische und physische Entwicklung des Kindes schädlich sein können; verweist darüber hinaus auf die besorgniserregende Zunahme des Austauschs pornografischer und Kindesmissbrauch zeigender Bilder per MMS; unterstützt das Programm Safer Internet Plus durch Umsetzung operativer und technischer Maßnahmen insbesondere zum Schutz der Kinder; fordert in diesem Rahmen die Mitgliedstaaten und Internetanbieter auch auf, in Zusammenarbeit mit Firmen, die Suchmaschinen anbieten, und der Polizei Sperrtechniken einzusetzen, um Internetnutzer daran zu hindern, illegale Websites mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern aufzurufen, und die Öffentlichkeit daran zu hindern, Material aufzurufen, bei dem der sexuelle Missbrauch von Kindern dargestellt wird;
67. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mechanismen zur Kontrolle der Programminhalte des Fernsehens in Sendezeiten, zu denen die meisten Kinder zuschauen, sowie die elterliche Kontrolle durch geeignete und einheitliche Informationen über die Fernsehprogramme zu stärken; betont, dass die Informationstechnologie den Kindern noch weitere Zugangsmöglichkeiten zu Fernsehprogrammen zu jeder Zeit von jedem Computer mit Internetanschluss bietet; weist darauf hin, dass eingehender überprüft werden muss, ob die Massenmedien ein Recht auf ungehinderten Zugang zu Kindern und die Kinder ein Recht auf ungehinderten Zugang zu den Massenmedien haben;
157. weist auf die Besorgnis erregende Tatsache hin, dass die Fettleibigkeit bei Kindern in Europa zunimmt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Schätzungen zufolge über 21 Millionen Kinder in der Europäischen Union übergewichtig sind, und dass diese Zahl jedes Jahr um 400 000 zunimmt; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, um aggressive und irreführende Werbung zu regulieren und die Bestimmungen über die ernährungsspezifische Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln zu verbessern und so gegen das wachsende Problem der Fettleibigkeit vorzugehen;
167. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung alkoholbedingter Schäden bei Frauen und Kindern durch folgende Maßnahmen zu intensivieren:
a) verbesserte Informationen für Frauen über das Syondrom der alkoholbedingten fötalen Störungen;
b) Bereitstellung geeigneter Gesundheitsleistungen und Beratung für Frauen mit Alkoholproblemen während und nach der Schwangerschaft sowie für Frauen und Kinder in Familien, in denen es Probleme im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenmissbrauch gibt;
c) Einführung strengerer Vorschriften über Werbung für alkoholische Getränke und Sponsoring von Sportveranstaltungen durch die Alkoholindustrie in Form von Werbeverboten zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr und durch ein Werbeverbot für alkoholische Erzeugnisse mit auf Kindern ausgerichteten Inhalten (Computerspiele, Comics), damit den Kindern kein positives Bild von Alkohol vermittelt wird, und
d) Verbot von alkoholischen Getränken, die sich in der Gestaltung kaum von Süßigkeiten oder Spielzeug unterscheiden, da Kinder nicht zwischen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken unterscheiden können;
Lesen Sie hier die Vollversion der EU-Kinderrechtsstrategie.
TABAK
28. Mai 2008
 Bericht über die Durchführung der Richtlinie für die Tabakwerbung (2003/33/EG)
Der Bericht der EU-Kommission beruht auf Informationen, die die Kommission von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten von Bürgern, von Nichtregierungsorganisation und durch Beobachtungen der Kommissionsdienststellen und einer Gruppe aus Verbindungsbeamten erhalten hat.
Die Europäische Kommission merkt gleich am Anfang an, dass seit der Umsetzung der Richtlinie noch nicht viel Zeit vergangen ist und es noch zu früh ist die Auswirkungen der Richtlinie auf die öffentliche Gesundheit zu bewerten.
Hier finden Sie das Wichtigste im Überblick:
Die Umsetzungsfrist lief am 31. Juli 2005 ab. Diese Frist wurde mit einigen Ausnahmen - Deutschland zögerte es bis Dezember 2006 hinaus - von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten eingehalten.
Gerade bei der Umsetzung des Tabak-Sponsorings bei Großveranstaltungen wie Formel eins oder Motorrad-Grand Prix taten sich einige Mitgliedsstaaten schwer, da sie Ausnahmen vom Verbot vorgesehen haben. Nach Einschreiten der Kommission wurden die Ausnahmen aufgehoben.
Grundsätzlich schreibt die Kommission in ihrem Bericht, dass die Verbote der Werbung und des Sponsorings in den Mitgliedstaaten weiter gefasst als in der Richtlinie vorgegeben sind (beispielsweise für Werbung im Kino oder Verkaufsstellen, Sponsoring aller Veranstaltungen und für Gratisverteilungen).
Printmedien: In den Printmedien wird das Verbot der Tabakwerbung im Allgemeinen eingehalten.
Tabakwerbung wurde aber auch in Form von Hinweisen in Presseberichten oder Printmedieninhalten eingebaut - beispielsweise durch Erkennungssymbole von Tabakmarken im Hintergrund von Modeaufnahmen einer Modezeitschrift.
Auch merkt die Kommission in ihrem Bericht an, dass Tabakwerbung oft in Nachrichtensendungen (z.B. Bilder in Sportveranstaltungen) aus Drittländern, in denen Tabaksponsoring erlaubt ist, erscheint.
Dienste der Informationsgesellschaft: Die virtuelle (und damit weltweite!) Umgebung stellt die verbreitetste grenzübergreifende Plattform für Tabakwerbung und gleichzeitig die größte Herausforderung für die wirksame Durchführung des EU-Werbeverbots dar.
Tabakwerbung erfolgt im Internet zumeist nicht im herkömmlichen Sinne sondern auf indirekte Art. Auch wird zumeist beim Verkauf von Tabakerzeugnissen im Internet für das Tabakprodukt geworben. Sollte die natürliche oder juristische Person identifiziert werden, kann diese rasch die Website schließen und sie an einer anderen Stelle neu öffnen.
Sponsoring: Die meisten Mitgliedstaaten haben nicht nur das Sponsoring für grenzübergreifende sondern auch für lokale Veranstaltungen verboten. Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen kommen immer noch in Medienberichten von Drittländern vor, in denen dies erlaubt ist. Die Kommission ist der Meinung, dass diese die Gefahr der Untergrabung des EU-Verbotes birgt und meint, dass hier Handlungsbedarf bei den Drittländern besteht.
Tabakwerbung in Filmen findet meistens im Verborgenen statt. Es kann sich als schwierig erweisen, Anhaltspunkte dafür zu finden, ob ein Sponsoring erfolgt oder nicht.
Als grenzübergreifendes Mittel der Vermarktung von Tabakerzeugnissen wird immer noch Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Solche Fälle müssen die verschiedenen Mitgliedstaaten gezielter angehen.
Zurzeit sieht die Kommission keine Veranlassung, eine Änderung der Richtlinie vorzuschlagen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
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Bericht über die Durchführung der Richtlinie für die Tabakwerbung (2003/33/EG)
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EU-Website über die Tabakrichtlinie.
SONSTIGE
15. April 2008
FEMM: Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Am 15. April 2008 hat der 'Europäische Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter' (FEMM: http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?language=DE&body=FEMM) über ihre Initiative über die Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Parlament diskutiert.
Den Entwurf eines Berichtes über die Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern finden Sie unter: www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/715/715662/715662de.pdf
Der Bericht betont, dass Erziehung der Schlüssel zum Problem sei, fordert aber auch, den Zusammenhang zwischen Geschlechterstereotypisierung in der Werbung und der Ungleichheit der Geschlechter zu erforschen. Das Dokument nimmt - neben Anregungen zu (Massen)medien allgemein aber auch Kommunikationsbereichen wie Schul- und Lehrbüchern sowie Videospielen - in zwei weiteren Punkten explizit auf Werbung Bezug:
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10. betont, dass die Medien eine wichtige Rolle bei der Schaffung und Zementierung von Geschlechterstereotypen spielen, und fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, ethische und/oder rechtliche Regeln darüber, wie Menschen beiderlei Geschlechts in der Werbung dargestellt werden können und sollten, einzuhalten bzw. solche Regeln einzuführen;
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15. betont, wie notwendig aus der Geschlechterperspektive positive Beispiele in den Medien und in der Werbewelt sind, um aufzuzeigen, dass Wandel möglich und wünschenswert ist;
Der Bericht hält es für unbedingt notwendig, dass über die Medien und ihre Rolle bei der Schaffung und Zementierung von Geschlechterstereotypen ständig diskutiert wird.
Frau Svensson, Berichterstatterin, stellte in der Diskussion klar, dass sich ihr Anliegen nicht auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit bezieht und damit ein neues Regelwerk entstehen soll, sondern eine verbesserte Situation der Frau in den Mitgliedstaaten erzielt werden soll.
Zeitplan: Die Abstimmung im Plenum ist für Juni 2008 vorgesehen.
Die Situation in Österreich: Der “Selbstbeschränkungskodex” des Österreichischen Werberates enthält neben dem allgemeinen Diskriminierungsverbot einen speziellen Passus “Frauen” (Pkt. 2.2., http://www.werberat.or.at/richtlinien.asp?mid=11), der u.a. aussagt, es sollen keine Sujets Anwendung finden, die dem modernen Frauenbild widersprechen. Damit geht der österreichische Kodex in diesem Punkt weiter als z.B. der Internationale ICC-Code (http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-code_of_ethics.shtml#ICC%20Code) aus dem Jahr 2006. Mit 11% der Beschwerden war das Thema “Frauendiskriminierung” im Jahr 2007 an der zweihäufigste Grund für Beschwerden beim Werberat.
Position des Fachverbandes: Die Thematik ist aus Sicht des Fachverbandes stets relevant. Der Werberat wird sich der Thematik in Zukunft sicherlich verstärkt annehmen, auch seitens des Fachverbandes werden proaktive Maßnahmen zu diesem Thema unterstützt. Gesetzliche Maßnahmen über bestehende Regelungen hinaus hält der Fachverband jedoch für nicht zielführend.
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